Zach ist berechtigt, die Preise für Dienstleistungen und Komponenten jeweils mit Jahresende an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. Zach behält sich aber auch das Recht vor, unterjährige Sonderpreisanpassungen für Komponenten oder Dienstleistungen durchführen.
Im Falle der Zach Preisliste sind die angegebenen Preise unverbindlich und freibleibend. Preisänderungen treten ab Erscheinen der neuen Preisliste in Kraft und heben die vorher gültigen Preise auf. Zach ist nicht verpflichtet, Kunden aktiv von Preisänderungen zu informieren.
Alle Preise gelten in EUR excl. MwSt. ab unserem Lager in Wien, zuzüglich Versand und Verpackung.
Die angegebenen Lieferfristen sind voraussichtlich Richtwerte und gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Datum der Auftragsbestätigung durch uns. Bestellungen kommen erst durch eine von uns übermittelte „Auftragsbestätigung“ zustande. Lieferverzögerungen machen das zum Abschluss gebrachte Geschäft nicht rückgängig.
Liegt eine von uns verschuldete Lieferverzögerung vor hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehnt, zu gewähren. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, bestehen nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse gehindert wurden, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wir behalten uns vor, bestellte Ware nicht auszuliefern, wenn offene Forderungen aus früheren Geschäften bestehen, die finanzielle Situation des Kunden instabil erscheint, oder andere triftige Gründe vorliegen.
Der Versand erfolgt generell unfrei mit einem Transportmittel unserer Wahl auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Zusteller muss die Ware nicht bei einem spezifischen Ansprechpartner abgeben. Dies gilt mit Ausnahme der Kosten sinngemäß auch für Frankolieferungen. Waren sind in all diesen Fällen bis zu einem Wert von 500EUR pro Sendung versichert. Gerne können wir auf Kundenwunsch den Versicherungsschutz kostenpflichtig bis auf 3000EUR pro Sendung erweitern.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank für den gesamten Rechnungsbetrag verrechnet. Dies gilt auch für verspätete Teilzahlungen und ungerecht abgezogene Skonti. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer allfällige Kosten für das Einschreiten eines Rechtsanwaltes bei erfolglosem Mahnprozess zu begleichen.
Wir behalten uns im Falle von überfälligen Zahlungen (Mahnstatus) das Recht vor, Neuaufträge bis zur Begleichung der alten überfälligen Rechnungen von der Auslieferung zu sperren oder auf Vorauszahlung umzustellen.
Im Insolvenzfall sowie im Falle einer plötzlich sinkenden Kundenbonität oder im Fall eines Ereignisses, welches den Käufer wirtschaftlich stark negativ beeinflusst, sind wir berechtigt, die Zahlungsmodalitäten zu ändern und auf Vorauszahlung, Barzahlung oder Nachnahmezahlung umzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet Zach aktiv darüber zu informieren, falls sich das KSV Rating während des Kaufprozesses vom Angebot bis zur Auftragsbestätigung um mehr als 150 Punkte verschlechtert oder er seinen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht nachkommen können wird.
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinsen und Nebenspesen, danach die vorprozessualen Kosten, falls diese zur Einbringung der Zahlung notwendig waren (wie Kosten eines beigezogenen Inkassobüros oder Rechtsanwalts) und erst danach das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
Beinhaltet ein Auftrag auch Montageleistungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden, sind wir berechtigt, Teilzahlungen in Höhe des Wertes der Warenlieferung zu verlangen.
Gelieferte Waren bleiben ohne Berücksichtigung der Zahlungsfälligkeit solange unser Eigentum, bis alle aus der gesamten Geschäftsverbindung offenen Forderungen bezahlt wurden. Als offene Forderungen gelten auch jene vereinbarten Beträge, die für noch nicht ausgelieferte, jedoch schon bestellte Sonderanfertigungen zur Verrechnung kommen würden.
Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt auch im Falle der Verarbeitung, des Einbaues oder des Weiterverkaufs bestehen. Im Falle, dass ein Eigentumsvorbehalt nicht mehr besteht, tritt der Kunde seine Forderungen, die er gegenüber jener Person hat, die Eigentum an der vertragsgegenständlichen Ware erlangt hat, im Ausmaß der offenen Verbindlichkeit an uns ab.
Der Kunde verpflichtet sich, diesbezüglich einen entsprechenden Vermerk in seinen Geschäftsbüchern aufzunehmen oder den Dritten bezüglich des Forderungsüberganges zu verständigen.
Im Insolvenzfall wird uns das uneingeschränkte Aussonderungsrecht ausdrücklich zuerkannt.
Lösungen von Zach sind für ihre hohe Qualität bekannt. Falls es dennoch zu einem Mangel kommt, beträgt die Gewährleistungsfrist für Systeme und Komponenten, die auch von uns montiert werden, 36 Monate ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für reine Warenlieferungen und Ersatzteile beträgt 12 Monate ab Lieferung. Falls wir für diese Komponenten die durchgängige positive Wartung durchführen, verlängert sich die Gewährleistung auf 36 Monate. Für Privatkundengeschäfte beträgt die Gewährleistung immer 24 Monate.
Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Gewährleistung nicht verlängert. Bei Warenlieferungen von gebrauchten Artikeln schließen wir eine Gewährleistung aus. Im Falle von Reparaturen an Produkten die nicht durch Zach geliefert wurden, gewähren wir für die sorgfältige Durchführung durch fachgerecht geschultes Personal. Für die eigentlichen Fremdprodukte selbst übernehmen wir keine Gewährleistung oder Garantie.
Wir empfehlen, Montagen durch unser Zach Fachpersonal durchführen zu lassen. Bei Fremdmontage gilt: generell nicht unter die Gewährleistung fallen jene Schäden, die unter anderem durch unsachgemäße Behandlung, Einwirkung von Gewalt, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Überlastung, unsachgemäße Montage (Motor-Verspannung, Verklemmen der Kette, o.ä.) oder Inbetriebsetzung, falschen Anschlüssen (inkorrekte Spannungen, falsche Kabelverbindungen, zu geringe Kabelquerschnitte, falsche Ablauflogik, unzulässige Ansteuerung durch Fremdsysteme, o.ä.) auftreten. Zach übernimmt auch im Nachhinein (z.B. nach einer Besichtigung der Problembaustelle) keinerlei Verantwortung für die - durch oben angeführte Umstände - entstehenden Probleme im gesamten System.
Der Kunde/Monteur ist verpflichtet, sich bei unzureichendem Informationsstand über Einbau und Anschlüsse zu informieren bzw. spezielle Unterlagen anzufordern.
Von uns erstellte Einbauzeichnungen, Anwendungspläne und angebotene Lösungen werden von uns nach bestem Wissen, den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und unserer jahrzehntelangen Erfahrung erstellt. Sie sind vom Kunden jedoch vor Auftragserteilung auf Eignung und Sicherheit selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen. Mängel sind uns prompt, innerhalb von maximal sieben Tagen schriftlich mitzuteilen und der Erhalt des Mängelschreibens muss durch uns schriftlich bestätigt werden, ansonsten kann ein Gewährleistungsanspruch nicht anerkannt werden. Bemängelungen berechtigen den Kunden nicht, von der vereinbarten Zahlungsweise abzuweichen oder zur Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. von Kaufpreisresten.
Zach übernimmt keine Verantwortung für Mängel am Bestandsobjekt oder an bauseitigen Vorleistungen. Dies gilt auch bei durch Zach durchgeführten Planungen, Montagen, Installationen oder Inbetriebnahmen sowie für eventuelle Sanierungs-, Mangel- oder Mangelfolgekosten. Die Übernahme jeglicher Kosten seitens Zach ist ausgeschlossen. Zach Mehraufwände, die durch verzögerte oder mangelhafte Vorleistungen anderer entstehen, erhöhen den Auftragswert und werden als Regieleistungen verrechnet.
Automatisierungslösungen können bei unsachgemäßer Handhabung Gefahren für Personen oder andere Komponenten darstellen. Bitte beachten Sie daher immer unsere Zach Gefahren- und Sicherheitshinweise.
Fenster/Klappen/Türen: Sicherheitshinweise Fenster/Klappen/Türen
Tore/Schranken: Sicherheitshinweise Tore/Schranken
Wir ersuchen um Information im Vorfeld, wie und durch welchen Ansprechpartner unsere Techniker Zugang in das Gebäude bzw. zu den Einrichtungen des Systems und deren Komponenten erhalten können. Zur Montage, Überprüfung und Wartung sind die Komponenten durch den Auftraggeber zugänglich zu machen (z.B. Leiternaufstellung ist zu ermöglichen). Überschreitet die Arbeitshöhe 3m ist ein bauseitig zur Verfügung gestelltes Gerüst oder eine gleichwertige Aufstiegshilfe erforderlich. Die bauseitige Bereitstellung eines Steigers erfordert auch eine einmalige Beistellung eines Technikers vor Ort um eine funktionale- sowie sicherheitstechnische Einweisung für unser Personal durchzuführen. Falls der Einsatz mit Gefahren verbunden ist (Arbeitshöhe > 3m, Leiternaufstellung problematisch, keine Absicherung möglich, hoher Kraftaufwand erforderlich, o.ä.) ist uns dies im Vorfeld mitzuteilen, um entsprechende Einweisungen durchzuführen und Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Servicetechniker sind befugt, Arbeiten vor Ort abzulehnen, falls ihnen das Einsatzrisiko als zu hoch erscheint.
Gemäß TRVB ist eine 1 x jährliche Überprüfung vorgeschrieben.
Sollten Sie an einer regelmäßigen, automatisierten Wartung interessiert sein, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages.
Sollte es sich um größere- oder mehrere Anlagen handeln, erfolgt die Verrechnung gemäß Preisliste.
Um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten, ist alle 3 - 4 Jahre der Tausch der Notstromakkus erforderlich.
Im Sinne der Kostenminimierung stellt der Auftraggeber - falls dies erforderlich ist, um eine fachgerechte Kontrolle der Antriebe durchzuführen (z.B. zur Betätigung des Auslöseknopfes) - eine Hilfsperson zu Verfügung.
Wartung einer Fremdanlage: zwecks besserer Vorbereitung ersuchen wir für den Fall einer erstmaligen Fremdanlagenwartung um Zusendung des letzten Revisions- und Wartungsprotokolls, bzw. im Falle einer Neuerrichtung um Zusendung des Abnahmeprotokolls.
Falls die Brandmeldeanlage eine automatisierte Signalisierung an Einsatzkräfte abgibt (Feuerwehr), muss entweder die Feuerwehr vorab von dem Wartungseinsatz informiert werden, oder die Alarmierung unterbrochen sein, oder ein BMA Vertrauter bei der Wartung anwesend sein.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass wir Mehraufwände, die uns durch Nichtbeachtung der oben angeführten Punkte entstehen, zur Verrechnung bringen.
Zur Mängelbehebung sind von uns gelieferte Produkte an uns „frei“ zu senden. Die Fehlerfeststellung obliegt ausschließlich unseren technischen Spezialisten. Sollten Materialfehler vorliegen, wird die Ware ausgetauscht oder repariert und dem Kunden frei retourniert. Bei Überlastung, unsachgemäßem Einbau oder falschem Anschluss legen wir ein Angebot für die Reparatur oder den Austausch. Wir übernehmen keinerlei mit dem Mangel in Zusammenhang stehende Kosten wie z.B.: Ein- und Ausbau, mehrmalige Anfahrten, Pönalen oder sonstige auftretende Schäden. Schadenersatz und mittelbarer Schadenersatz sind ausgeschlossen. Nur im Falle von nachweisbarer krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist ein Schadenersatz möglich. Dieser ist mit 10% des Wertes der gelieferten Ware beschränkt.
Montagemängel, die wir zu verantworten haben, werden nach Terminvereinbarung, falls erforderlich vor Ort, durch unsere Servicetechniker beseitigt. Hierzu ist ein hindernisfreier Zugang bzw. eine vom Kunden zur Verfügung gestellte, geeignete Aufstiegshilfe zu den mangelhaften Komponenten erforderlich. Falls dies nicht gegeben ist, verrechnen wir die uns daraus entstehenden Aufwände auf Regie.
Die Ware ist innerhalb von 4 Werktagen ab Lieferdatum auf Vollständigkeit und äußere Unversehrtheit zu prüfen, um eventuelle Transportschäden oder Verluste geltend machen zu können.
Umtausch oder Rückgabe kann nur mit unserem Einverständnis innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen. Der Kunde erhält eine Warengutschrift abzüglich einer Retourwarenmanipulationsgebühr von mindestens 15% des Warenwertes, gültig 1 Jahr ab Ausstellung. Waren, die speziell für Kunden auf Maß angefertigt oder extra bei Vorlieferanten bestellt werden, sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
Wenn der Kunde die Stornierung eines Auftrages wünscht, behalten wir uns das Recht vor, alle uns entstandenen Kosten sowie einer Manipulationsgebühr in der Höhe von 10% des Kaufwertes in Rechnung zu stellen.
Im Falle einer kurzfristigen Verschiebung (bis 24 Stunden vor dem Termin) eines bereits vereinbarten Montagetermins durch den Kunden behält sich Zach das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung von 100EUR zu verrechnen.
Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns sehr wichtig. Damit Sie sich im geschäftlichen Kontakt mit uns sicher fühlen, beachten wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten streng die gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten wie z.B. Name, Telefonnummer oder Email Adresse, werden von Zach ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Geschäftsbeziehung und zur etwaigen Übermittlung eines Zach Nikolo/Ostergrußes bzw. einer Produktinformation erhoben und genutzt. Diese Daten werden im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung permanent, nach Ablauf derselben noch für maximal 7 Jahre in unserem IT System in Evidenz gehalten und die personenbezogenen Stammdaten danach gelöscht. Zach gibt diese Informationen nicht an Dritte weiter. Wir behalten uns das Recht vor, Bonitätsauskünfte im Rahmen von Kundenbestellungen zu erheben und im IT System abzuspeichern. Diese Informationen werden spätestens nach 3 Jahren gelöscht. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig.
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist die Zach Antriebe GmbH. Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten erhalten, sowie Ihr Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten unter datenschutz@zachantriebe.at geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, zusätzlich gilt bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäften bis € 10.000,- der Gerichtsstand Bezirksgericht für Handelssachen in Wien als vereinbart.
Herzlichen Dank für ihr Vertrauen in unsere Leistungen.
Stand 08.02.2023. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.